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CGV

Geschäftsbedingungen

Klausel Nr. 1 - Objekt

In den nachstehend beschriebenen allgemeinen Verkaufsbedingungen sind die Rechte und Pflichten von Ets de La BOISSEROLLE und seines Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Waren aufgeführt.

Jede von Les Ets de la BOISSEROLLE erbrachte Dienstleistung impliziert daher die vorbehaltlose Annahme dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer.

 

Klausel Nr. 2 - Preis

Die Preise der verkauften Waren gelten am Tag der Bestellung. Sie lauten auf Euro und werden ohne Steuern berechnet. Folglich erhöhen sie sich um den Mehrwertsteuersatz und die am Tag der Bestellung geltenden Transport- und Zubehörkosten. Les Ets de La BOISSEROLLE verpflichten sich, die Preise jederzeit zu ändern. Sie verpflichten sich jedoch, die bestellte Ware zu den bei der Registrierung der Bestellung angegebenen Preisen in Rechnung zu stellen.

 

KLAUSEL N ° 3 - SPÄTE ZAHLUNG

Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung der am Tag des Eingangs gelieferten Ware hat der Käufer Ets de La BOISSEROLLE eine Verzugsstrafe in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Als gesetzlicher Zinssatz gilt der am Tag der Lieferung der Ware geltende.

Seit dem 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Zinssatz alle 6 Monate geändert (Verordnung Nr. 2014-947 vom 20. August 2014). Diese Strafe berechnet sich aus dem Betrag einschließlich Steuern des verbleibenden Betrags und läuft ab dem Datum des Ablaufs des Preises, ohne dass eine vorherige Ankündigung erforderlich ist. Zusätzlich zur Entschädigung für Verspätungen führt jeder Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht am Fälligkeitstag gezahlt wurde, automatisch zur Zahlung einer Pauschalentschädigung von 40 Euro, die für die Inkassokosten fällig ist. (Artikel 441-6, I Absatz 12 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuchs.)

 

Klausel Nr. 4 - Aufbewahrung der Titelklausel

Les Ets de la BOISSEROLLE behält sich das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises an Kapital und Zubehör vor. Wenn der Käufer Gegenstand eines Konkurses oder einer Zwangsliquidation ist, behält sich Ets de La BOISSEROLLE das Recht vor, im Rahmen des Kollektivverfahrens das Eigentum der verkauften und nicht bezahlten Waren zu beanspruchen .

 

Klausel Nr. 5 - Lieferung

Die Lieferung erfolgt:

  • Oder durch direkte Lieferung der Ware an den Käufer;

  • Entweder durch Versenden einer Mitteilung über die Bereitstellung im Geschäft an den Käufer;

  • Oder an der vom Käufer auf dem Bestellformular angegebenen Stelle.

Die bei der Registrierung der Bestellung angegebene Lieferzeit dient nur zur Information und ist in keiner Weise garantiert. Folglich darf keine angemessene Verzögerung bei der Lieferung der Produkte zum Vorteil des Käufers führen:

  • Die Aufteilung des Schadens;

  • Die Stornierung der Bestellung.

Das Transportrisiko trägt ausschließlich der Käufer. Bei fehlenden oder beschädigten Waren während des Transports muss der Käufer nach Erhalt der Waren alle erforderlichen Reservierungen auf dem Lieferschein und dem Frachtbrief vornehmen.

Eine Reklamation bezüglich der gelieferten Ware wird über einen Zeitraum von 15 Tagen nach Lieferung nicht berücksichtigt.

Holz, ein natürliches Material, reagiert empfindlich auf atmosphärische Schwankungen (Temperaturen, Luftfeuchtigkeit usw.) und Lagerbedingungen.

 

Klausel Nr. 6 - Kraft MAJEURE

Die Verantwortung von Les Ets de la BOISSEROLLE kann nicht wahrgenommen werden, wenn die Nichterfüllung oder die Verzögerung bei der Erfüllung einer seiner in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt bedeutet als solches jedes externe Ereignis, das unvorhersehbar und unwiderstehlich im Sinne von Artikel 1148 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist.

 

Klausel Nr. 7 - Kompetentes Tribunal

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Ausführung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen französischem Recht.

In Ermangelung einer einvernehmlichen Lösung wird der Streit vor das Handelsgericht von Mâcon, Sitz des Hauptsitzes von Ets de La BOISSEROLLE, gebracht.

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